
Hat der Versammlungsleiter die Generaldebatte geschlossen, wird über die in der Einberufung bekanntgemachten Tagesordnungspunkte abgestimmt. Die Art der Abstimmung und das Abstimmverfahren werden hierbei meist aufgrund einer Satzungsregelung durch den Versammlungsleiter festgelegt. Damit die Hauptversammlungsbeschlüsse rechtmäßig zustande kommen und Bestand haben, sollte auf die Ermittlung der Abstimmungsergebnisse und die Verkündung des Abstimmungsergebnisses durch den Versammlungsleiter große Sorgfalt gelegt werden.