Wollen Aktionäre erreichen, dass auf der Hauptversammlung nicht nur über die veröffentlichten Tagesordnungspunkte, sondern auch über zusätzliche Punkte, Beschluss gefasst wird, können sie einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung stellen1. Solch ein Erweiterungsantrag muss einer börsennotierten Aktiengesellschaft 30 Tage vor der Hauptversammlung, einer Gesellschaft, die nicht börsennotiert ist, 24 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen2.
Antragsberechtigt sind nur Aktionäre, deren Anteil an der Gesellschaft mindestens fünf Prozent des Grundkapitals oder 500.000 Euro beträgt3. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sollten die zusätzlichen Tagesordnungspunkte idealerweise mit der Einberufung bekanntgemacht werden. Weiterlesen