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Aufstellung der Jahresabschlüsse

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BilanzDamit der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie ein etwaiger Konzernabschluss und Konzernlagebericht gem. § 175 Abs. 1 S. 1 AktG vom Aufsichtsrat gebilligt und der Hauptversammlung vorgelegt werden können, müssen diese vollumfänglich erstellt und von einem unabhängigen Abschlussprüfer geprüft werden. Die Feststellung des Jahresabschlusses geschieht gem. § 172 AktG in der Regel dadurch, dass der Aufsichtsrat den Jahresabschluss billigt.

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft hat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss und gegebenenfalls einen Konzernabschluss aufzustellen. Die Aufstellung des Konzernabschlusses hat hierbei das gleiche Verfahren zu durchlaufen wie die Aufstellung des Jahresabschlusses, wobei der Konzernabschluss gem. § 316 Abs. 2 S. 2 HGB lediglich gebilligt wird1. Weiterlesen