Dem Bericht über das abgelaufene und dem Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr wird von den Aktionären in der Regel die meiste Aufmerksamkeit geschenkt. Deshalb ist die Vorstandsrede oft der Höhepunkt der Hauptversammlung. Neben den Ausführungen zu den gesetzlichen Berichtspflichten dient die Vorstandsrede der Erlangung eines unerschütterlichen Vertrauens der Aktionäre und der Finanzpresse in die Fähigkeiten, Kompetenzen und Visionen des Vorstandes und des Unternehmens1. Um die Aufmerksamkeit der Zuhörer nicht zu strapazieren, sollte die Rede nicht länger als 30 bis 45 Minuten in Anspruch nehmen2. Da bei großen Publikumsgesellschaften ein Großteil der Aktionäre fachfremd sind, sollte von der Verwendung zu vieler Fachterminologien Abstand genommen werden. Um die Aufmerksamkeit der Aktionäre zu erlangen und die Kompetenz des Vorstands herauszustellen, wird die Vorstandsrede zunehmend als freier Vortrag mit Funkmikrofon gehalten und durch mediale Hilfsmittel unterstützt3. Weiterlesen